Schutzkonzepte in der Jugendarbeit
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Beteiligung

Schutzbaum

Der Schutz von jungen Menschen gelingt am besten, wenn sie in die Konzeptentwicklung einbezogen sind und dadurch mitbestimmen und mitgestalten können. Denn Schutzkonzepte sind letztlich nur dann wirklich alltagstauglich, wenn sie mit denen besprochen werden, an die sie sich richten.

Warum?
Die aktive Teilnahme der Kinder und Jugendlichen sowie die strukturellen Voraussetzungen der Information, Unterstützung, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wirken bereits als wesentliche Schutzfaktoren.

Dies stärkt die Position von Kindern und Jugendlichen, verringert das Machtgefälle zu Erwachsenen und baut Abhängigkeitsverhältnisse ab.

Gelebte, erlebte Partizipation ist ein wichtiges Element von Prävention: Kern von Resilienz sind Selbstwirksamkeitsüberzeugungen, also das Gefühl, etwas zu können und auf seine Umgebung Einfluss nehmen zu können und nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Daraus erwächst die Überzeugung, auch schwierige Aufgaben und Probleme erfolgreich bewältigen zu können.

Die Erarbeitung von Schutzkonzepten soll als partizipativer Prozess gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen (weiter-)entwickelt werden, denn dies trägt dazu bei, dass…

  • …Kinder und Jugendliche ernstgenommen, bestärkt und in ihrer Selbstwirksamkeit unterstützt werden,
  • …die Schutzmaßnahmen zur Lebenswelt und den Bedürfnissen junger Menschen passen und daran anschlussfähig sind,
  • …spezifische Wahrnehmungen, Kenntnisse und Bedürfnisse der jungen Menschen berücksichtigt werden,
  • …die entwickelten Maßnahmen auch tatsächlich greifen, da sie von den Kindern und Jugendlichen akzeptiert werden,
  • …die jungen Menschen über Regelungen und Schutzmaßnahmen informiert sind und diese verstehen.
Was?
Informiert sein ist die Grundlage gelingender Partizipation. Bereits die Information darüber, dass ein Schutzkonzept erarbeitet werden soll und dass dazu die Meinungen und Anregungen junger Menschen erwünscht sind, bedeutet einen ersten Schritt in Richtung Beteiligung.

Weitere Möglichkeiten zur Beteiligung junger Menschen bestehen darin, einzelne Bausteine des Schutzkonzeptes gemeinsam mit ihnen zu erarbeiten oder die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel darauf, wie sie sich einen grenzwahrenden Umgang miteinander vorstellen oder was sie unter sexualisierter Gewalt verstehen, miteinzubeziehen. Bild Beteiligungspyramide: http://www.partizipationspyramide.de/

Wie?
Jugendliche wollen gehört werden und sie wollen, „dass dann auch etwas passiert“.

Damit dies möglichst für alle Kinder und Jugendlichen gelingt, müssen einige Anforderungen erfüllt werden:

  • Vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten entsprechend der vielfältigen Perspektiven, Wünsche und Möglichkeiten der Jugendlichen bieten
  • Auch die Interessen von nichtorganisierten Kindern und Jugendlichen vertreten
  • Barrierearme Zugänge eröffnen, um Partizipation für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen
  • Niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten auch für Teilnehmer:innen schaffen, die nur unregelmäßig kommen und die (zunächst) kein eigenes Interesse an Mitbestimmung zu haben scheinen.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen kann Jugendarbeit ihren Vorteil der großen Nähe zur Lebenswelt Jugendlicher nutzen. Auch bestehen fast immer bereits demokratische, partizipative Gesprächs- Diskussions- und Entscheidungsstrukturen, an denen angeknüpft werden kann.

Für die Praxis:

Rechte von Kindern und Jugendlichen
Partizipation ist ein wesentlicher Faktor zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Einige Praxismaterialien gibt es hier, für die Bearbeitung der einzelnen Bestandteile sind jeweils unter „Für die Praxis“ beteiligungsorientierte Methoden zur Erarbeitung gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen gesammelt.
Beispiele:

Kinderrechte Broschüre BDKJ Mainz: Infos, Methoden und Anregungen zur Beteiligung und Umsetzung von Kinderrechten

Rechte von Jugendlichen – Illustrationen, Comics etc. stehen auf der Webseite des Projektes „Sichere Orte schaffen“ von Zartbitter e.V. zur Verfügung.

Falter "Kinderechte" - Plakat in DIN A 0 der Bundeszentrale für politische Bildung. Auf der Vorderseite ein Wimmelbild, auf dem Kinder die Themen der Kinderrechtsartikel entdecken können. Auf der Rückseite sind die Artikel der Konvention in kindgerechter Sprache erklärt. Kostenlos bestellbar.