Mit „Schutzvereinbarungen“ sind konkrete Regeln für einen fachlich-pädagogisch angemessenen, grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen gemeint. In sehr vielen Organisationen der Jugendarbeit gibt es bereits allgemeine Aussagen/schriftliche Regeln, meist in Form eines Verhaltens- oder Ehrenkodex. Diese Kodices sind oft sehr allgemein gehalten und formulieren eher ein Leitziel, eine Absichtserklärung und/oder eine öffentlich-politische Aussage. Um für die alltägliche Praxis aussagekräftig zu sein, müssen die Aussagen des Verhaltenskodex i.d.R. noch konkretisiert und ergänzt werden.
Regeln und Schutzvereinbarungen konkretisieren die Aussagen zur Haltung der Organisation für die Praxis. Ihr zentraler Sinn liegt nicht in der Normierung von Verhaltensweisen, sondern im Austausch über und dem Aufzeigen von entsprechenden Orientierungspunkten.
Es geht bei der Erarbeitung von Schutzvereinbarungen nicht darum, möglichst alle Situationen und Eventualitäten zu regeln, sondern möglichst klare und nachvollziehbare Grundsätze zu schaffen. Besprochen und geregelt werden sollten Situationen, die man ausnutzen kann, um sexuelle Gewalt vorzubereiten oder auszuüben. Dies betrifft insbesondere Situationen besonderer Nähe (z.B. Duschen, Umkleiden, Übernachten, Einzelgespräche, pflegerische Handlungen an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen…) sowie Grenzkonstellationen, d.h. Konstellationen, in denen Risiken des Machtmissbrauchs entstehen. Bei der Erarbeitung von Schutzvereinbarung sollten folgende Aspekte reflektiert werden:
Die Erarbeitung in einer Projektgruppe ist möglich, die anderen Personen sollen jedoch auf jeden Fall ausreichend Möglichkeit haben, ggf. Kritik oder Bedenken gegenüber den Regeln zu äußern. Regeln bzw. Schutzvereinbarungen für gemeinsame Veranstaltungen oder Aktivitäten (z.B. Zeltlager, Freizeit…) sollten von Mitarbeiter:innen und Teilnehmer:innen gemeinsam diskutiert und formuliert werden, denn:
Kategorien der „Verhaltensampel“:
Rot: Das geht garnicht! Dieses Verhalten ist immer falsch und muss sofort gestoppt werden.
Gelb: Kommt darauf an - dieses Verhalten ist pädagogisch grenzwertig und muss mindestens begründet werden.
Grün: Völlig in Ordnung. Dieses Verhalten ist pädagogisch richtig (auch wenn es Kindern und Jugendlichen nicht immer gefällt).
Ampelplakate als Wegweiser für angemessenes Verhalten: Kurzbeschreibung der Erarbeitung mit Kindern und Beispiel für ein Plakat. In: LVR Landschaftsverband Rheinland (Hg.): Kinderschutz in der Kindertagesbetreuung. Prävention und Intervention in der pädagogischen Arbeit. S. 32 f.
Methode „Verhaltensampel“: Erarbeitung mit Betreuer:innen anhand von Situationsbeschreibungen, die den verschiedenen Kategorien zugeordnet werden. In: Erzbistum Berlin (Hg.): Arbeitshilfe „Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“, S.45 ff.
„Implementierung einer einrichtungsbezogenen Verhaltensampel“ Erarbeitung mit den Fachkräften einer KiTa, ausführlich beschrieben. Besonderheit: Die Diskussion von Werten und Überzeugungen dient als Grundlage zur Einordnung von Verhaltensweisen.
Gruppenübung „Unsere Regeln/Schutzvereinbarungen“ ähnlich dem aufsteigenden Verfahren. Wenn sie zur Erarbeitung gemeinsamer Schutzvereinbarungen eingesetzt wird, ist es sinnvoll, vorher zu vereinbaren, auf welchen konkreten Anwendungsbereich sich die Schutzvereinbarungen beziehen sollen – z.B. Erarbeiten von Schutzvereinbarungen für eine Freizeit, Erarbeitung einer Hausordnung für eine bestimmte Einrichtung, Regeln zur Nutzung von digitalen Medien…
Anleitung zum Erarbeiten von klaren und konkreten Regeln für pädagogisches Handeln in besonders sensiblen Situationen (Verhaltenskodex): Erzbistum Berlin (Hg.): Arbeitshilfe „Institutionelles Schutzkonzept“, S. 27ff.
Illustrationen "Rechte von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern". Anhand dieser Illustrationen können gemeinsame Regeln partizipativ erarbeitet werden. Besonderer Vorteil: Die Illustrationen funktionieren weitgehend auch ohne Sprache.
Grenzen achten! Grenzen setzen! Verhalten von Mitarbeiter:innen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Präsentation, Zartbitter e.V.
Bayerische Sportjugend: Schutzvereinbarungen zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) im Sportverein: Beispiele zu den Bereichen Sportbetrieb – Unternehmungen und Fahrten – Gespräche, Treffen und Beziehungsarbeit – digitale und soziale Medien.
Beispiel Allgemeine Regeln für Freizeiten
Beispiel Platz- und Hausordnung für einen Abenteuerspielplatz