Schutzkonzepte in der Jugendarbeit
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Arbeitsgruppe

Schutzbaum

Die Entwicklung eines Schutzkonzepts ist ein längerer Prozess der Organisationsentwicklung. Damit er nicht im Sande verläuft oder neben anderen Themen und Aktivitäten zu einer Überforderung wird, hat es sich bewährt, eine verantwortliche Arbeitsgruppe (AG) einzusetzen, die den Prozess steuert und verantwortet. Idealerweise wird bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine externe Fachkraft einbezogen.

Wer?
Die Arbeitsgruppe sollte eine arbeitsfähige Größe (ca. fünf bis acht Personen) haben, die bereit sind, über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) mitzuwirken.

Folgende Personen(gruppen) sollten in der AG vertreten sein:

  • Die Leitungsebene/der Vorstand sollte mit 1 oder 2 Personen vertreten sein – auch, um zu zeigen, dass ihr das Thema wichtig ist. Ist dies nicht umsetzbar, so sollte zumindest eine Person aus dem Vorstand für die Thematik zuständig sein und in enger Kooperation mit der Gruppe stehen. Zu ihren Aufgaben gehört es, sich regelmäßig mit der AG (bzw. dem:der AG-Verantwortlichen) zu dem Prozess auszustauschen, dem Vorstand zu berichten und der AG den Rücken stärken. Die Leitung/der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Es muss entschieden werden, wer noch in der AG vertreten ist. Dies sollten haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeitende aus möglichst allen Arbeitsbereichen (ggf. auch ein:e Vertreter:in aus dem nicht-pädagogischen Bereich) sein, wenn möglich auch die Vertrauensperson/ Kinderschutzfachkraft der Organisation. Bei der Zusammensetzung sollten weitere relevante Personen, Gremien und Gruppen berücksichtigt werden, die für den Prozess wichtig sein könnten, wie z.B. Personalrat, Gleichstellungsbeauftrage etc. Um unterschiedeliche Meinungen und Sichtweisen aufzunehmen, sollte die Arbeitsgruppe möglichst divers zusammengesetzt sein - eine „bunte Mischung“ aus älteren und jüngeren, erfahrenen und neuen, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen unterschiedlichen Geschlechts, Herkunft, Religion etc..
  • Aus der Gruppe sollte eine prozessverantwortliche Person (Vorsitzende:r der Arbeitsgruppe) ausgewählt werden, die über ausreichend zeitliche Ressourcen verfügt und die den Prozess zusammenhält, zu Treffen einlädt, Kommunikation pflegt und den Prozess koordiniert.
  • Insbesondere in rein ehrenamtlichen Kontexten ist es sinnvoll, der Arbeitsgruppe möglichst frühzeitig eine kompetente externe Unterstützung zur Seite zu stellen (s. Einstieg – Externe Begleitung).
Was?
Zum Start des Prozesses sollten die Aufgaben der Arbeitsgruppe besprochen und definiert werden. Prinzipiell ist die AG verantwortlich für das Voranschreiten des Entwicklungsprozesses.

Sie wird in der Regel Entwürfe oder Vorlagen für die einzelnen Bausteine erarbeiten, kann dies aber auch an andere delegieren. Wichtig ist, dass die Arbeitsgruppe partizipativ arbeitet, also immer wieder ihre Ideen, Entwürfe und Vorschläge zur Diskussion gibt, Kinder und Jugendliche einbezieht und verschiedene Sichtweisen berücksichtigt (siehe Grundlagen - Beteiligung).

Zentral für das Gelingen des Gesamtprozesses ist ein guter Infofluss und die Rückkopplung von (Teil-)Ergebnissen nicht nur an den Vorstand, sondern in die gesamte Organisation.

Wie?
Wichtig ist zunächst eine realistische Zeitplanung. Dafür sollte die Gruppe, Prioritäten setzen und die ersten Schritte planen. Die Zeitplanung muss sich an der Leistungsfähigkeit und den vorhandenen Kapazitäten orientieren. Im Verlauf der Konzeptentwicklung wird es immer wieder erforderlich sein, die Planung zu überprüfen und ggf. anzupassen.
  • Meilensteine werden definiert und festgelegt, z.B. vorläufige Fertigstellung der Analyse, Auswahl und Konzeptionierung konkreter Schutzmaßnahmen, Vorstellung erster Ergebnisse…
  • Entscheidungsbefugnisse werden festgelegt – worüber entscheidet die AG gemeinsam, was kann der/die AG-Vorsitzende entscheiden, welche Entscheidungen sind dem Vorstand vorbehalten?
  • Der Prozess wird für alle Beteiligten ausreichend und nachvollziehbar
dokumentiert. Es wird festgelegt, wer für die Protokollführung verantwortlich ist. 


Hilfreich ist, sich bewusst zu machen, dass der Weg schon ein Teil des Zieles ist. Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Themenfeldern ist mindestens ebenso wichtig wie das Ergebnis, das im Schutzkonzept formuliert wird. Die Fragen, mit denen die Arbeitsgruppe sich beschäftigt, die Ideen, die sie in den Vorstand und in die gesamte Organisation trägt und die Diskussionen, die dabei geführt werden, können bereits Veränderungen in Haltung und Bewusstsein mit sich bringen. Diese Auseinandersetzung braucht Zeit und deshalb darf und sollte man einen Schritt nach dem anderen gehen und nicht zu viele „Baustellen“ gleichzeitig bearbeiten.

Und das Ganze darf Spaß machen! Das ist trotz des Themas möglich, erfordert aber Rahmenbedingungen, die ein entspanntes Arbeiten ermöglichen. Neben der Wertschätzung für diese Arbeit durch Leitung und Kolleg:innen gehören dazu auch äußere Gegebenheiten (ausreichend Zeit, ungestörte Räumlichkeiten, Versorgung mit Essen und Trinken...).

Vgl. Webseite https://bayern.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/einstieg/#c130

Für die Praxis:

Mitarbeiter:innen in den Entwicklungsprozess einbeziehen
Für das Gelingen des Schutzkonzept-Prozesses ist es unabdingbar, dass Mitarbeiter:innen sich dafür interessieren und mitwirken. Nicht selten gibt es anfangs Bedenken und Widerstände es aufseiten von Mitarbeiter:innen, die aufgegriffen und bearbeitet werden müssen.
Beispiele:

Praxishandbuch FIPP e.V. - Methoden zur Moderation. Die Publikation enthält u.a. eine Sammlung zur Moderation in der Auseinandersetzung mit Ängsten und Widerständen bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes.

Zum Weiterlesen:

Beteiligung von Mitarbeiter/innen im Organisationsentwicklungsprozess: S. Kompendium, Obele S. 637 ff