Der Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt ist in der Jugendarbeit in Bayern seit den 1990-er Jahren ein Thema. Good-Practice-Beispiele bieten allen interessierten Akteurinnen und Akteuren die Möglichkeit, sich über erfolgreich umgesetzte Schutzprozesse in Organisationen der Jugendarbeit zu informieren und von ihnen zu lernen.
Das Entscheidende ist, sich auf den Weg zu machen und den Prozess zu beginnen. Denn Schutz entfaltet sich schon dadurch, dass das Thema sexualisierte Gewalt angegangen und nicht tabuisiert wird.
Johannes Wilhelm Rörig, UBSKM