Schutzkonzepte in der Jugendarbeit
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Entscheidung/Beschluss

Schutzbaum
Warum?
Schutzkonzepte erfordern Veränderungen in der gesamten Organisation. Deshalb braucht es eine bewusste Entscheidung, sich auf diesen Prozess einzulassen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Detaillierte Vorgaben, Regeln und Kontrollen allein genügen nicht, um einen wirkungsvollen Schutz gegen sexuelisierte Gewalt zu erreichen. Im Kern geht es um einen Wandel des Bewusstseins, der Wahrnehmung, der Haltung in der Organisation. Eine solche Entwicklung kann nur über tiefere, die Organisationskultur betreffende Reflexions- und Veränderungsprozesse gelingen. Wandel in Organisationen ist kein Selbstläufer und eine achtsame Organisationskultur kann nicht einfach festgelegt oder verordnet werden. Sie kann durch einen Organisationsentwicklungsprozess entstehen. Ausgangspunkt dafür ist der erklärte Wille der Leitungsebene.

Vor allem für kleinere oder rein ehrenamtliche Organisationen empfiehlt es sich, erst einmal mit der Entwicklung eines Bausteins zu starten, anstatt sich mit zu vielen oder zu großen Vorhaben zu überfordern.

Wer?
Der Schutzkonzeptprozess sollte grundsätzlich von der Leitungsebene - in Organisationen der Jugendarbeit also in der Regel vom Vorstand - unterstützt werden.

Dazu sollten die Verantwortlichen…

  • … über die aktuelle Rechtslage informiert ein und wissen, welche Teile eines Schutzkonzeptes gesetzlich vorgeschrieben sind (wie z.B. die Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis).
  • … dazu bereit sein, ausreichend finanzielle, zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
  • … entscheiden, für welchen (Teil-)Bereich der Organisation (zunächst) ein Schutzprozess initiiert werden soll.
  • …einen entsprechenden Beschluss fassen, um die Entscheidung abzusichern
  • …bereit sein, sich auch im weiteren Verlauf aktiv beteiligen – z.B. durch Mitwirkung in der Arbeitsgruppe
Wie?
Erfahrungsgemäß gibt es einige Faktoren, die für das Gelingen der Umsetzung wesentlich sind:
  • Die Leitung unterstützt das Vorhaben nachhaltig
  • Es besteht ein möglichst klarer Auftrag an AG und externe Begleitung (Rolle und Aufgaben, Besetzung der AG und der AG-Leitung, Klarheit bzgl. Entscheidungsbefugnissen und -wegen, Zeitdauer, Finanzen, Meilensteine…)
  • Funktionierende Kommunikation – regelmäßige und rechtzeitige Informationen und Rückkopplung der Ergebnisse an Vorstand, Mitarbeiter:innen, Jugendliche, ggf. weitere Personen
  • Gelingende Beteiligung - alle Teile der Belegschaft (hauptberuflich und ehrenamtlich), Kinder und Jugendliche, ggf. Eltern und weitere Personen werden informiert und einbezogen
  • Kontinuität in Arbeitsgruppe und Vorstand
  • Inhaltliches Interesse der AG-Mitglieder

Für die Praxis:

Beispiele:

Rechtlicher Hintergrund:

  • Neuerungen 2021 im SGB VIII: Das Gesetz zur 
Stärkung von Kindern und Jugendlichen.
  • Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz: Wesentliche Bestandteile des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz sind insbesondere die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerke frühe Kindheit), die Erziehungsberatungsstellen sowie die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München 

Zum Weiterlesen:
BeSt-Handbuch für die Praxis: Eberhardt, Bernd/Naasner, Annegret (Hg.): Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen. Ein Handbuch für die Praxis. Düsseldorf 2020.