Schutzkonzepte in der Jugendarbeit
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Externe Begleitung

Schutzbaum
Warum?
Die externe Fachkraft soll ihre Fachkompetenz und Erfahrung sowie einen unabhängigen Blick von außen in den Entwicklungsprozess einbringen.

Dies hilft, das Schutzkonzept fachlich fundiert zu gestalten und „blinde Flecken“ zu vermeiden. Die Erfahrungen zeigen, dass neben dem fachlichen Wissen über Schutzkonzepte vor allem die Unabhängigkeit der Begleitung ein wichtiges strukturelles Qualitätsmerkmal ist, das zum Gelingen beitragen kann.

Wie?
Damit die Steuerung des Prozesses gut klappt, sollte die externe Begleitung so früh wie möglich einbezogen werden.

Zunächst sollten die Auftraggeber:innen (also die Leitung der Organisation in Absprache mit der AG) die Wünsche und Erwartungen an die externe Begleitung formulieren. Diese werden mit der Fachkraft besprochen und daraus folgend Aufgaben definiert. Die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sollten schriftlich festgehalten werden.

Zu klären ist, welche Kosten dabei entstehen und wie diese finanziert werden können.

Durch die Einbindung einer externen Unterstützung kann die Organisation bzw. die Arbeitsgruppe in der Folge auch einen Teil der Verantwortung für die Strukturierung des Prozesses an sie abgeben. Dies kann insbesondere für rein ehrenamtliche Kontexte überaus hilfreich sein.

Die externe Begleitung muss nicht zwangsläufig für den gesamten Prozess durch die gleiche Person wahrgenommen werden. Manche Arbeitsgruppen sind gut in der Lage, zumindest abschnittsweise selbständig zu arbeiten. Es ist auch denkbar, dass in verschiedenen Prozessphasen unterschiedliche Expert:innen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten hinzu gezogen werden.

Was?
Die externe Begleitung leistet vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie unterstützt die Organisation bzw. die AG beim planvollen Selber-Machen und moderiert den Prozess.

Aufgaben der externen Fachkraft können beispielsweise sein:

  • Den Erarbeitungsprozess sinnvoll strukturieren
  • Kommunikation und Transparenz unterstützen
  • Vorhandenes Wissen aufgreifen
  • Fachberatung leisten, wenn eigene Vorerfahrungen fehlen oder spezifisches Wissen gebraucht wird.
  • Partizipation und Beteiligung sicherstellen
  • Verschiedene Perspektiven einbeziehen
  • Verständigung bei unterschiedlichen Auffassungen ermöglichen
  • Methodische Hilfen zur Erarbeitung einzelner Elemente anbieten
Wer?
Die Anforderungen an die mit der Prozessbegleitung beauftragte Person sind vielschichtig.

Notwendig sind neben fundiertem Fachwissen zu Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt auch Erfahrungen im Bereich Organisationsentwicklung und Prozesssteuerung sowie Feldkompetenz zu Strukturen und Prinzipien der Jugendarbeit.

Für Organisationen der Jugendarbeit in Bayern kommen als externe Fachberatung zur Entwicklung von Schutzkonzepten vor allem zwei Möglichkeiten in Frage:

  • Das örtliche Jugendamt (bzw. je nach Aufgabenverteilung vor Ort durch Grundlagenverträge der Stadt- oder Kreisjugendring) hat eigenes qualifiziertes Personal mit ausreichenden Zeitressourcen, um entsprechende Beratungen anzubieten.
  • Ein externer Dienstleister – z.B. eine spezialisierte Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend wird mit der Umsetzung der Beratungen beauftragt. Da die meisten Fachberatungsstellen keine öffentliche Finanzierung/Zuschüsse für diese Dienstleistung erhalten, muss vorab die Finanzierung geklärt werden.

Für die Praxis:

Beispiele:

Prätect-Expert:innen und sind Fachleute zur Prävention sexualisierter Gewalt. Sie sind Mitarbeiter:innen aus Fach- und Beratungsstellen in Bayern und verfügen über umfangreiches Wissen und praktische Erfahrung zum Themengebiet. Durch die Vernetzung mit der Fachberatung Prätect des Bayrischen Jugendrings haben sie auch Kenntnisse zu den Strukturen und Arbeitsweisen der Jugendarbeit in Bayern und können Schutzkonzept-Prozesse begleiten.

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: Suchmaschine für Beratungsstellen bundesweit unter "Hilfe finden". Ggf. können die Fachkräfte am Hilfetelefon bei der Suche nach Beratungsstellen helfen und Fragen zu Schutzkonzepten beantworten. 

Zum Weiterlesen:

BeSt-Handbuch für die Praxis: Eberhardt, Bernd/Naasner, Annegret (Hg.): Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen. Ein Handbuch für die Praxis. Düsseldorf 2020.