Schutzkonzepte in der Jugendarbeit

Bestandteile

Schutzbaum

Eine Klärung der Frage, was jetzt gerade wichtig ist, entlastet von dem Gefühl, alle möglichen Präventionsbaustellen in Angriff nehmen zu müssen (nur weil diese in Broschüren und Arbeitshilfen aufgelistet sind).

                      Dr. Peter Caspari

Organisationen der Jugendarbeit sollen sich eindeutig gegen sexualisierte 
Gewalt positionieren und dies nach innen und außen deutlich kommunizieren. Diese klare Haltung kann potenzielle Täter:innen abschrecken und Kindern, Jugendlichen und Eltern Sicherheit vermitteln.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendarbeit sollen Informationen und ausreichendes Wissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen erhalten.
Verbindliche Vereinbarungen für einen grenzachtenden Umgang miteinander helfen allen: Sie schützen Kinder und Jugendliche, geben aber auch Mitarbeiter:innen Orientierung und können sie vor Missverständnissen und falschem Verdacht bewahren.
Regeln und Rechte ohne eine Möglichkeit diese einzufordern bleiben wirkungslos. Deshalb ist die unverzichtbare Ergänzung zur Einführung von gemeinsamen Regeln das Schaffen von Beschwerdemöglichkeiten.
Der Notfall- oder Interventionsplan ist ein zentrales Element des Schutzkonzeptes. Er enthält Regelungen für das Vorgehen für den Fall der Vermutung, dass ein:e Teilnehmer:in sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist oder war.
Jugendarbeit soll ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche gestärkt und über Gefährdungen durch (sexualisierte) Gewalt aufgeklärt werden. Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt pädagogisch ausdrücklich thematisieren, sind als ein „Puzzlestein“ einer umfassenden Präventionsstrategie sinnvoll und notwendig.